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Häufig gestellte Fragen

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie stellt ein sog. Richtlinienverfahren dar; es handelt sich somit um ein wissenschaftlich überprüftes und anerkanntes Behandlungs-verfahren, dessen Kosten von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden.

Für die direkte Abrechnung mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse benötige ich lediglich Ihre Versichertenkarte. Bitte bringen Sie diese zum Erstgespräch mit.

Es erfolgt in der Regel die sog. Psychotherapeutische Sprechstunde, sowie maximal vier Probatoriksitzungen à 50 Min., bevor gemeinsam ein Antrag auf Psychotherapie an Ihre Krankenkasse geschickt wird. Je nach Bedarf und Notwendigkeit gibt es folgende Varianten:  

  • Kurzzeittherapie I“ von 12 Therapiesitzungen à 50 Min., welche um eine „Kurzzeittherapie II“ von weiteren 12 Sitzungen verlängert werden kann.

  • Umwandlung der Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie

  • Langzeittherapie von insgesamt 60 Therapiesitzungen

 

Weitere Einzelheiten bespreche ich gern im persönlichen Gespräch.

Selbstzahler

Private Krankenversicherung

Die Kosten einer ambulanten Richtlinien- Psychotherapie werden in der Regel auch von Privaten Krankenkassen übernommen, der Umfang an übernommenen Probatorik- und Therapiesitzungen richten sich nach den Vereinbarungen, welche Sie mit Ihrer Krankenversicherung im Einzelfall getroffen haben. Dies sollte möglichst vor Beginn einer Psychotherapie geklärt sein, ob und in welchem Umfang Ihre Private Krankenkasse die Kosten für Probatorik- und Therapiesitzungen übernimmt und welche Antragsformalitäten hierfür erforderlich sind. Das Honorar richtet sich nach der bestehenden Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Paartherapie

Die Kosten einer Paartherapie werden nicht von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen und somit selbst zu tragen. Die Höhe des Honorars wird individuell bemessen.

Coaching

Coachings werden grundsätzlich weder von gesetzlichen noch privaten Krankenversicherungen übernommen. Sprechen Sie mich diesbezüglich bei Interesse gerne an.

Supervision

Supervision wird grundsätzlich weder von gesetzlichen noch privaten Krankenversicherungen übernommen. Sprechen Sie mich diesbezüglich bei Interesse gerne an.

Sie haben auch die Möglichkeit, die Kosten Ihrer Psychotherapie selbst zu tragen, wodurch keine weiteren Formalitäten zu beachten sind. Auch in diesem Fall, richtet sich das Honorar nach der bestehenden Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

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